PSA
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Persönliche Schutzausrüstung umfasst Produkte, die eine Person trägt oder hält, um sich vor Risiken für ihre Gesundheit oder Sicherheit zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel Warnwesten, Schutzhandschuhe, Helme oder Schutzbrillen.
Rechtlicher Rahmen
Die Anforderungen an Entwurf und Herstellung von PSA legt seit dem 21. April 2018 die Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates fest, die unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. In Tschechien ersetzte sie die frühere Regierungsverordnung Nr. 21/2003 Sb. PSA wird nach dem Grad des Risikos in die Kategorien I bis III eingeteilt, nach denen sich das Konformitätsbewertungsverfahren unterscheidet. Ein auf den Markt gebrachtes Produkt trägt die CE-Kennzeichnung und verfügt über eine EU-Konformitätserklärung.
PSA und reflektierende Produkte
- Warnkleidung für Situationen mit hohem Risiko, zum Beispiel Warnwesten fürs Auto oder Arbeitswesten, wird nach der Norm EN ISO 20471 beurteilt.
- Ausrüstung mit erhöhter Sichtbarkeit für Situationen mit mittlerem Risiko, zum Beispiel reflektierende Bänder, Anhänger und Westen für Fußgänger und Radfahrer, wird nach der Norm EN 17353 beurteilt. Sie hat die früheren Normen EN 1150 und EN 13356 ersetzt.
Bei reflektierenden Produkten geben wir stets die Norm an, nach der sie zertifiziert sind.